Genehmigungshinweis
In einigen Ländern, wie auch in Deutschland, können Zelte ab einer bestimmten Grundfläche (in der Regel größer als 75m²) und/oder bei Aufstellung an bestimmten Orten genehmigungspflichtig sein. Der Eigentümer des Zeltes trägt die alleinige Verantwortung, dafür zu sorgen, dass diese lokalen Regeln eingehalten werden und dass die Montage korrekt ausgeführt wird. Wir weisen darauf hin, dass ein Zeltbuch nach EN 13782 für diesen Typ nicht angelegt wurde und Sie dieses ggf. selbst in Auftrag geben müsste.
Hinweis
Dieses Zelt besteht aus zwei Teilen, welche durch eine Verbindungsrinne miteinander verbunden werden.
- 9*)Bei Produkten mit Sichtfensterelementen sind diese davon ausgenommen. Das Fenstermaterial ist Flammen hemmend, so dass es sich kontrolliert auflöst und somit Luft zum Atmen ins Zeltinnere im Ernstfall gelangen kann.
- 11*)Bei der Aus-und Einfuhrverzollung handelt es sich um den „Akt“ der Verzollung. Anfallende Zölle und die Schweizer Mehrwertsteuer werden gesondert durch den Versanddienstleister an Sie berechnet!
- 20*)Aufgrund produktionsbedingter Schwankungen kann es zu Abweichungen innerhalb eines Toleranzbereiches von 10 % kommen. Die Qualität der Plane wird dadurch nicht beeinflusst.
- 25*)Gemäß der Norm „DIN EN ISO 13934-1“ wird die Reißkraft in einem Dehnungsversuch anhand einer 5 cm breiten Streifenprobe der Plane ermittelt. Der angegebene Wert gibt somit die Reißkraft pro 5 cm Planenbreite (der Längs- bzw. Kettfäden) an.